Bei der Kündigung richtet sich unser Blick vor allem auf die Zukunft des Arbeitnehmers.

Wir machen beiden Seiten bewußt:

  • das Arbeitsverhältnis hat immer damit begonnen, daß sich beide Seiten für das Arbeitsverhältnis entschieden haben
  • das  Arbeitsverhältnis hatte in der Regel langjährig für beide Seiten erfolgreich bestanden

Eine Kündigung, gleich aus welchen Gründen, sollte dann auch auf der Basis der Gemeinsamkeiten gestaltet werden können. Stehen beide Parteien aufgrund einer Kündigungsschutzklage in einer Güteverhandlung unter Druck, führt dies zu unbefriedigenden und unvollständigen Ergebnissen.

Wir setzen auf außergerichtliche Lösungen.

Wir nutzen die Zeit, um die Interessen und Bedürfnisse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gründlich zu analysieren um auf dieser Basis zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Wir können mit dieser Philosophie Faktoren berücksichtigen, die in einem Arbeitsgerichtsprozess keine Rolle spielen.

Unsere Lösungen gehen über die bekannten Ansätze hinaus und sind selbstverständlich rechtssicher.


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