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Lexikon rund um kündigen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Güteverhandlung |
Bei einer Kündigungsschutzklage lädt das Arbeitsgericht immer zuerst zur Güteverhandlung. In der Güteverhandlung werden bereits 80% aller Kündigunsschutzklage entschieden. In den allermeisten Fällen jedoch zum Nachteil BEIDER Parteien. Bei den Abfindungssummen schlägt das Gericht irgendeinen Betrag vor, der zwischen den Forderungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer liegt. Am Ende bezahlt der Arbeitgeber mehr, der Arbeitnehmer erhält jedoch weniger als er wollte. |
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